Mit Wiederaufnahme des Unterrichts wird auch die Vorgabe für das Tragen einer Maske während des Schulbesuchs an die zurzeit geltenden Regeln weitgehend angepasst. Ab Montag wird das Tragen einer medizinischen Maske zum Regelfall. Ausnahmen davon gibt es nur noch für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 8, sofern es für diese im Einzelfall Probleme gibt, eine passende medizinische Maske zu finden.
Die entsprechenden Verordnungstexte mit Gültigkeit ab dem 22.02.2021 finden Sie hier: