Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Zu unserem überaus großen Bedauern endete mit Ablauf des 02. Aprils 2022 die von allen maßgeblichen und sachverständigen Expertinnen und Experten befürwortete Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.
Aktuell deutet nichts darauf hin, dass sich die epidemiologische Lage mit den damit einhergehenden hohen Infektionszahlen in den kommenden Tagen und Wochen nennenswert entspannen wird.
Die Novellierungen der Corona-Verordnungen bürdet damit unserer Schule, Ihnen, liebe Eltern, sowie unseren Schülerinnen und Schülern eine Last auf, die sich leicht hätte verhindern lassen, indem die Landesregierung das Tragen einer Maske mindestens bis zu den Osterferien hätte anordnen können. Dies ist zum Leidwesen vieler Mitglieder der Schulgemeinde nicht geschehen.
Wir bitten Sie und euch daher: Gehen wir gemeinsam eigenverantwortlich und im vollen Bewusstsein dafür, dass es Aufgabe der Stärkeren ist, die Schwächeren, Gebrechlicheren und Leiseren vor Schaden zu bewahren, sorgsam mit der neuen Situation um. Wir appellieren daher an alle Mitglieder der Schulgemeinde:
Tragen Sie weiter freiwillig eine Maske! Schützen wir weiterhin uns, unsere Lieben und auch die Verletzlichen im Verborgenen. Und seien wir tolerant gegenüber denen, die für sich selbst eine andere Entscheidung getroffen haben.
Wir wollen Sie an dieser Stelle darüber hinaus noch einmal über Schutzmaßnahmen informieren, die Sie und Ihre Kinder zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus freiwillig und eigenverantwortlich ergreifen können.
1. Empfohlene Schutzimpfungen wahrnehmen!
Auch in den kommenden Wochen und Monaten ist die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 für eine erfolgreiche Bewältigung der Pandemie besonders wichtig. Denn nur sie bietet den bestmöglichen Schutz vor schweren Erkrankungen. Daher sollten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen mit einem der zugelassenen Impfstoffe weiterhin dringend wahrgenommen werden. Dies gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für etwaige Auffrischungsimpfungen.
2. Kein Kontakt mit anderen bei typischen Symptomen einer Coronainfektion!
Ein Kontakt mit anderen Personen sollte unbedingt vermieden werden, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder eine akute Infektion vorliegen. In diesen Fällen sollte schnellstmöglich ein Coronatest durchgeführt werden.
3. Maskentragen in Innenräumen und bei Nichteinhaltung von Mindestabständen!
In Innenräumen und dort, wo die Mindestabstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können und keine anderen Schutzmaßnahmen greifen, kann das Risiko einer Ansteckung durch Tröpfcheninfektionen oder Aerosole durch das Tragen einer medizinischen Maske – oder noch wirksamer durch das Tragen einer FFP2-Maske – erheblich reduziert werden. Gerade in Innenräumen mit vielen Personen wird daher das Tragen einer Maske bis auf Weiteres empfohlen. Auch im Außenbereich ist bei nahen Begegnungen eine Tröpfcheninfektion möglich und kann durch das Tragen einer Maske erheblich reduziert werden.
4. Möglichst 1,5 Meter Abstand zu Personen einhalten!
Bei Begegnungen mit Unbekannten und auch bei kurzen Kontakten mit Bekannten sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Jeder nähere Kontakt birgt ein Infektionsrisiko. Die Abstandsregel sollte vor allem bei flüchtigen Zufallskontakten eingehalten werden.
5. Allgemeine Hygieneregeln unbedingt beachten!
Regelmäßiges gründliches Händewaschen – gerade nach Kontakt mit anderen Personen oder einem Aufenthalt im öffentlichen Raum – sowie die Vermeidung der Ausbreitung möglicher eigener Infektionen durch Niesen in die Armbeuge und die Vermeidung von Körperkontakt zu fremden Personen sollten unbedingt fortgeführt werden, solange die Corona-Infektionen sich ausbreiten.
(Quelle: Anlage 1 zur CoronaSchutzVO vom 01.04.2022)
Wir danken Ihnen und euch herzlich für die wohlwollende Unterstützung!
Herzliche Grüße
die Schulleitung