Liebe Eltern, liebe Schüler:innen, liebe Freund:innen der Heinrich-Pattberg-Realschule,
in gut einer Woche geht es wieder los! Für die allermeisten unserer Schüler:innen beginnt der Unterricht am Mittwoch der kommenden Woche um 09.00 Uhr. Für alle Schüler:innen des neuen fünften Jahrgangs gilt eine andere Zeitstruktur, über die die Betroffenen bereits vorab informiert worden sind.
Wir freuen uns alle sehr auf das große Wiedersehen bzw. das Kennenlernen der neuen Mitglieder unserer Schulgemeinde!
Wie bereits in den vergangenen Jahren beginnt das neue Schuljahr mit großer Zuversicht auf einen von der Coronalage möglichst unbelasteten Schulbetrieb. Dennoch ist es weiterhin geboten, die besonderen Umstände, die einen sicheren und verlässlichen Schulbetrieb in den zurückliegenden Jahren immer wieder beeinflusst haben, auch in diesem Schuljahr nicht außer Acht zu lassen.
Aus diesem Grund erneuert die Schulleitung den dringlichen Appell, weiterhin zum Eigenschutz und zum Schutz anderer eine Maske während des Unterrichts sowie im Schulgebäude zu tragen. Dies bedeutet gegebenenfalls einen bewussten Verzicht auf persönlichen Komfort, zugleich stellt diese Maßnahme aber den bedeutendsten Beitrag zur Sicherstellung des Unterrichts dar. Denn mit der Rückkehr zum gewohnten Ganztagsrhythmus erhöhen sich auch die gemeinsam verbrachten Pausenzeiten, in denen viele Menschen für längere Zeit auf vergleichsweise engem Raum beieinander sind.
Bitte beachten Sie, dass gemäß CoronaSchVO § 4 Abs. 1 in der ab dem 08. August 2022 gültigen Fassung der Schulbesuch der Schüler:innen bei offenkundigem Vorhandensein von typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion nur bei Vorlage eines negativen Coronaschnelltests möglich ist. Sollten also Erkältungssymptome bei Schüler:innen vorhanden sein, sind die Eltern gehalten, einen freiwilligen Selbsttest (von der Schule zur Verfügung gestellt) bei dem betroffenen Kind durchzuführen. Liegt ein negativer Befund vor, so bestätigen die Eltern dies formlos schriftlich gegenüber der Schule. Nimmt hingegen ein Kind mit Erkältungssymptomen am Unterricht teil, das keine schriftliche Versicherung der Eltern über einen vor der Schule durchgeführten negativ verlaufenen Schnelltest mit sich führt, so wird der Test unter Aufsicht in der Schule durchgeführt. Sollte sich dabei ein positives Testergebnis zeigen, sind die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind unverzüglich von der Schule abzuholen und dafür zu sorgen, dass sich das Kind in die häusliche Selbstisolierung begibt.
Gerne stellen wir Ihnen an dieser Stelle den offenen Brief der neuen Bildungsministerin, Frau Dorothee Feller, zum Wiederbeginn des Unterrichts sowie die neue CoronaSchVO zur Verfügung. Diese Dokumente enthalten weitere Hinweise zum Schulstart in der kommenden Woche.
Darüber hinausgehende Informationen zum Wiederbeginn des Unterrichts sowie zu den ersten Tagen des neuen Schuljahres erhalten alle Beteiligten wie immer über die jeweiligen Klassenleitungen.
Ich wünsche Ihnen und euch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Schuljahr 2022/23.
Es grüßt Sie und euch herzlichst
Ihr und euer
Thomas Urner, Schulleiter
(Dieser Text wird bedarfsweise an den aktuellen Stand der Coronalage angepasst.)