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Online Redaktion

Maskenpflicht gilt wieder ab 02.12.2021

By Corona, Schulleben

Nachdem erst am 02.11.2021 das Gebot zum Tragen einer Maske im Unterricht aufgehoben wurde, hat sich die Landesregierung abermals sehr flexibel gezeigt. Das Ergebnis: Die Maskenpflicht im Unterricht gilt ab morgen, 02.12.2021, wieder uneingeschränkt während des Unterrichts.

In einer Übernahme aus der E-Mail an die Schulen vom 01.12.2021 heißt es dazu:

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.“

Maske ab? – Sicherheit geht vor!

By Allgemein

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 02.11.2021 gelten folgende neuen Regelungen für den Schulbetrieb (Übernahme vom MSB NRW):

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Viele Stimmen haben die Landesregierung für diese Regelungen scharf kritisiert und vor den unkalkulierbaren Folgen dieser Maßnahme gewarnt. Dabei wurde oft deutlich, dass verschiedene Experten insbesondere vor dem Hintergrund der beginnenden kalten Jahreszeit die ungebrochene Fortführung des Präsenzunterrichts als gefährdet ansehen, sollten sich die Infektionszahlen weiter in die Richtung neuer Höchststände entwickeln.

Bislang zeigt die tägliche Praxis, dass die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler nach wie vor eine Maske während des Unterrichts trägt, nun auf freiwilliger Basis.

Die Schulleitung bedankt sich ganz ausdrücklich bei euch, liebe Schülerinnen und Schüler, für eure Solidarität und die Verantwortungsübernahme in dieser herausfordernden Situation. Und auch Ihnen, liebe Eltern, gilt unser aufrichtiger Dank, denn wir wissen Sie als aufgeklärte, verantwortungsbewusste und schulterschlüssige Partner an unserer Seite!

In den kommenden Wochen wird sich die Corona-Lage an den Schulen sicherlich weiter dynamisieren. Schon in dieser Woche sind wieder Schülerinnen und Schüler von den Quarantänemaßnahmen betroffen, die mit den neuen Regelungen einhergehen.

Wir haben es als Schulgemeinde zu einem großen Teil selbst in der Hand, inwieweit unsere Schule, und damit unsere Schülerinnen und Schüler, von weiteren Coronamaßnahmen betroffen sein wird. Lassen sie uns gemeinsam den notwendigen Beitrag zur Sicherung des Schulbetriebs leisten.

Sagen wir – nunmehr freiwillig – JA zur Maske im Unterricht!

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Urner, Schulleiter

 

Wiederbeginn des Unterrichts am 18.08.2021

By Allgemein

Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und wir freuen uns darauf, bald alle unsere Schülerinnen und Schüler wiederzusehen!

Der Unterricht startet für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6 bis 10 am Mittwoch, den 18.08.2021, um 09:00 Uhr. (Für die Jahrgangsstufe 5 gilt eine Sonderreglungen, die den Eltern bereits an anderer Stelle bekannten gemacht worden ist.)

Ihr Kind besucht eine neue Klasse oder es ist ganz neu auf unserer Schule? Dann startet die Schule für Ihr Kind bereits gegen 08:45 Uhr im Pädagogischen Forum (direkt an der Sporthalle gelegen).

Das Unterrichtsraster entspricht den Regelungen des abgelaufenen 2. Schulhalbjahres. D. h. der Montag ist der einzige Tag mit Pflichtunterricht nach der Mittagspause (bis 15:30 Uhr). Alle anderen Unterrichtsstunden finden an den übrigen Wochentagen zwischen 08:00 Uhr und 13:40 Uhr statt. Selbstverständlich können alle Schülerinnen und Schüler von Dienstag bis Freitag von den Betreuungsangeboten Gebrauch machen.

Dieses von allen schulischen Mitwirkungsgremien mitgetragene angepasste Unterrichtsraster bietet dabei neben dem Plus an Sicherheit auch alle Unterrichtsangebote gemäß Stundentafel an, sodass wir zurzeit die Stundentafeln aller Jahrgangsstufen voll abbilden können.

Besondere Hinweise (Corona – Hygiene – Testungen)

Wie im letzten Schuljahr gehören zwei verpflichtende Testungen pro Woche zum Schulalltag dazu. Ausgenommen davon sind lediglich vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist im Schulgebäude weiterhin Pflicht. Auch dem Außengelände wird das Tragen empfohlen, eine Pflicht dazu besteht nicht (mehr).

Die bekannten Hygieneregeln gelt weiterhin, ebenso die Verpflichtung zum regelmäßigen Lüften. Luftfilteranlagen wurden der Schule bislang durch den Schulträger nicht zur Verfügung gestellt.

Alle weitergehenden Detailinformationen finden Sie hier.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen angenehmen Schulstart und freuen uns auf das große Wiedersehen!

 

 

 

Endlich geht es wieder los!

By Allgemein

Das MAGS hat gestern per Allgemeinverfügung die vollständige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 31.05.2021 angeordnet. Damit kehren alle Schülerinnen und Schüler in ungeteilten Lerngruppen ab der kommenden Woche in den Unterricht zurück. Es gilt weiterhin der bekannte Stundenplan.

Die bekannten Hygienemaßnahmen (Testungen, Abstand, med. Maske, fester Sitzplatz etc.) bleiben dabei erhalten. Weitere Informationen erhalten alle Eltern sowie unsere Schülerinnen und Schüler von der zuständigen Klassenleitung.

Wir freuen uns riesig auf euch, liebe Schülerinnen und Schüler! Bitte unterstützt uns und euch, indem ihr – bei aller Freude, dass es endlich wieder für alle losgeht – die bekannten Verhaltensregeln gewissenhaft einhaltet, um die Schulöffnung zu einem nachhaltigen Erfolg werden zu lassen.

Wechselunterricht startet wieder ab dem 10.05.2021

By Allgemein

Per Allgemeinverfügung hat das MAGS heute mitgeteilt, dass der Unterricht nach dem bereits bekannten Wechselmodell ab Montag, den 10.05.2021 wieder aufgenommen werden kann.

Weitere Informationen erhalten alle Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler zeitnah über die zuständigen Klassenleitungen.

 

Schullaufbahnberatungstag am 06.05.2021

By Allgemein

Am 06.05.2021 findet ein ganztägiger Schullaufbahnberatungstag in Distanz statt. Hintergrund sind die zahlreichen Herausforderungen, vor die unsere Schülerinnen und Schüler seit über einem Jahr pandemiebedingt gestellt sind.

Da diese Beratung umfangreich und zeitintensiv ist, ruht an diesem Tag der Präsenzunterricht der Abschlussklassen und auch das Lernen auf Distanz wird an diesem Tag ausgesetzt, damit sich alle Beteiligten ganz auf die gemeinsamen Beratungsgespräche konzentrieren können.

Sollten Sie als Eltern einen Gesprächswunsch an eine Lehrkraft haben, so nehmen Sie bitte den direkten Kontakt zu ihr auf. Sie erhalten dann eine Mitteilung über einen Gesprächstermin. Die Beratung kann telefonisch, ggf. aber auch über eine Videokonferenz stattfinden, sofern die Voraussetzungen bei den Beteiligten gegeben sind.

Liebe Eltern, wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre differenzierten Rückmeldungen zu unseren schulischen Bemühungen und freuen uns auf viele ertragreiche Beratungsgespräche am 06.05.2021.

Schulschließung ab dem 29.04.2021

By Allgemein

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Sonntag, 25. April, über dem Schwellenwert von 165. Dies hat das MAGS NRW mit Allgemeinverfügung von heute ausdrücklich festgestellt. Damit gelten ab Donnerstag, 29. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich ab einer Inzidenz von 165. Dies sind im Wesentlichen folgende:

Schulen

Schulen gehen ab Donnerstag, 29. April, in den Distanzunterricht. Ausnahme bilden – wie bisher schon – die Abschlussklassen.

Private Kontakte

Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangsbeschränkung

Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte

Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel

Der übrige Einzelhandel ist ab heute geschlossen. Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig.

Sport

Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/Freizeit

Präsenzveranstaltungen sind verboten.

Körpernahe Dienstleistungen

Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Gastronomie

Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich. 

Kindertagesbetreuung

KiTas und Kindertagespflegepersonen bieten ab Donnerstag, 29. April, nur noch eine Notbetreuung an.

Unterschreitet der Kreis Wesel nach Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die entsprechenden Schwellenwerte, so treten diese Maßnahmen dann am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah kommunizieren.

Mitgliederversammlung des Fördervereins findet online statt

By Allgemein

 

Liebe Freundinnen und Freunde der Heinrich-Pattberg-Realschule,

aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage hat sich der Vorstand des Fördervereins dazu entschlossen, die Mitgliederversammlung – wie bereits in der schriftlichen Einladung erwähnt – am 29.04.2021 als Online-Veranstaltung durchzuführen.

Alle Mitglieder haben bereits schriftlich den Zugangscode zur Sitzung erhalten. Hier finden Sie nun den notwendigen Link, der direkt zum Konferenzraum führt. Dort wird der Zugangscode abgefragt, sodass eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist.

Sie gelangen zum Konferenzraum über https://hprmoers.bbb-meeting.de/b/for-nwg-3n8-x4l

 

Selbsttests nun verpflichtend – Distanzunterricht bis mind. 16.04.2021

By Allgemein

Mit Wiederbeginn des Unterrichts am kommenden Montag (12.04.2021) tritt eine Neuerung in Kraft, von der sich die Landesregierung ein höheres Maß an Sicherheit für den Schulbesuch verspricht.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird ab sofort an die Teilnahme an zwei verpflichtenden Selbsttests der Schülerinnen und Schüler pro Woche geknüpft. Dieser Testpflicht kommen die Schülerinnen und Schüler in der Regel in der Schule und unter Aufsicht der Lehrkräfte nach. Ebenso verbindlich wird eine zweimalige Selbsttestung der Lehrkräfte sowie des weiteren schulischen Personals.

Wie immer erhalten Sie weitergehende Informationen auf der Homepage des MSB oder direkt hier.

Sofern Sie für Ihr Kind der 5. und 6. Jahrgangsstufe in der kommenden Woche des Distanzunterrichts vom Angebot der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, informieren Sie bitte schnellstmöglich die Klassenleitung Ihres Kindes auf dem gewohnten Weg.

Neuer Testtag für Schüler-Selbsttests: 12.04.2021

By Allgemein

Sofern der Unterricht im Wechselmodell nach den Osterferien fortgeführt wird, erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Teillerngruppen B am 12.04.2021 in der ersten Stunde die Gelegenheit, sich freiwillig einem Corona-Selbsttest zu unterziehen.

Wie zuletzt gilt: Wer nicht getestet werden will, für den beginnt der Unterricht an diesem Tag erst um 09:00 Uhr.