Am Ende eines jeden Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz über die Versetzung eine Schülers oder einer Schülerin in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Die Entscheidung richtet sich nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI).
- Von der Jahrgangsstufe 5 zur Jahrgangsstufe 6 findet keine Versetzung sondern ein Übergang statt.
- Versetzungsbestimmungen für die Versetzung von Jahrgangsstufe 6 nach Jahrgangsstufe 7*
- Versetzungsbestimmungen für die Versetzung ab Jahrgangsstufe 7*
* Informationen im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW