Am Ende der Schullaufbahn an der Realschule nehmen die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 im Rahmen des Abschlussverfahrens an zentralen Prüfungen (ZP10) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teil. Die landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen richten sich an den Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne nach Klasse 10 aus.
Bei den zentralen Prüfungen 10 handelt es sich zunächst um schriftliche Prüfungen.
- Stimmen Vor- und Prüfungsnote überein, ist diese Note zugleich die Abschlussnote.
- Weichen Vor- und Prüfungsnote um eine Notenstufe voneinander ab, legt die Prüfungskommission (Erst- und Zweitkorrektor der Abschlussarbeit) die Abschlussnote fest.
- Weicht die Note der Prüfung von der Vornote des Faches um zwei oder mehr Notenstufen ab, kann oder muss der Schüler oder die Schülerin sich zusätzlich einer mündlichen Prüfung unterziehen. Die auf dem Zeugnis ausgewiesene Abschlussnote setzt sich dann aus Vor- und Prüfungsnote entsprechend der folgenden Tabelle zusammen:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt eine Vielzahl von Informationen rund um die zentralen Prüfungen 10 (u.a. Beispielaufgaben) im Bildungsportal NRW zur Verfügung.